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    Vorbeugende Maßnahmen
    Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen werden Kinder, ihre Eltern und Lehrkräfte beraten, wenn Schwierigkeiten im Bereich des Lernens, der Sprache oder der emotional-sozialen Entwicklung vorliegen. Ziel der Vorbeugenden Maßnahmen ist es, durch die Beratung, die Koordination von externen Hilfen sowie durch die zeitweilige ambulante Förderung die allgemeine Schule als Lernort zu erhalten.
    Vorbeugende Maßnahmen sind Aufgabe der allgemeinen Schule und unseres regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ). Wenn ein Kind Probleme in der Schule hat, überlegen wir gemeinsam, woran das liegen kann. In einem individuellen Förderplan wird vermerkt, mit welchen Mitteln oder Maßnahmen das Kind unterstützt werden kann.
    Die Kolleginnen und Kollegen des rBFZ sind im Rahmen des Inklusiven Unterrichts an der allgemeinen Schule eingesetzt und dort für Eltern, Lehrkräfte und Kinder ansprechbar.Unser rBFZ begleitet die Vorbeugenden Maßnahmen an allen Grund- und weiterführenden Schulen in Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Rodgau, Mühlheim und Obertshausen.

    Vorbeugende Maßnahmen können beinhalten

    • Gespräche mit den Lehrkräften
    • Beobachtung des Kindes im Klassenverband
    • Gespräche mit dem Kind
    • Elterngespräche
    • Lernstandsanalyse, durchgeführt in einer Einzelsituation oder in einer Kleingruppe und standardisierte Testverfahren
    • Förderplanarbeit
    • Austausch mit den Lehrkräften zur Entwicklung von Fördervorschlägen
    • Empfehlungen zu Fördermaßnahmen und Fördermaterialien
    • Beratung zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs
    • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Einrichtungen
    • Unterstützung der Elternarbeit und Koordination der Zusammenarbeit mit außerschulischen Hilfen

    Ambulante Förderung und Anspruchsverfahren

    Eine zeitlich befristete, ambulante Förderung kann eingerichtet werden, falls die präventive Beratungsarbeit nicht ausreichend ist.
    Falls trotz präventiver Beratungsarbeit und ambulanter Förderung umfassende Schwierigkeiten lange anhalten, kann der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt werden.
    Hierbei koordiniert unser rBFZ das Verfahren. Wir informieren über rechtliche Vorgaben und begleiten fachlich. Unsere Lehrkräfte erstellen im Rahmen des Anspruchsverfahrens eine Förderdiagnostische Stellungnahme. In dieser wird ausführlich beschrieben, welche umfassenden Beeinträchtigungen vorliegen und welche Maßnahmen ergriffen werden können.

    Fortbildungs­angebote

    Wir bieten Fortbildungen für Lehrkräfte der allgemeinen Schule und kollegiale Fortbildungen in unserem rBFZ an. Fortbildungen informieren beispielweise über den sprachsensiblen Unterricht, die Arbeit mit dem Nachteilsausgleich, die Förderplanarbeit oder Beeinträchtigungsformen.
    „Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen! “